Hinweise der Veranstalter
1 Jugendschutzgesetz
Während der Veranstaltung gilt das Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
1.1 Aufsichtspflicht
Die Veranstalter sorgen für einen geregelten und sicheren Ablauf des Festivals. Eine Übernahme der Aufsichtspflicht findet aber nicht statt. Die Gäste sind selbstverantwortlich und können kommen und gehen, wie sie möchten.
1.2 Berauschte Personen
Offensichtlich betrunkene oder anderweitig berauschte Personen erhalten keinen Einlass, selbst wenn sie schon auf dem Gelände waren, Eintritt bezahlt und dort evtl. sogar ein Zelt stehen haben.
1.3 Getränke
1.2.1 Getränkeverkauf
Es gibt ein Getränkezelt, in dem nicht alkoholische (Wasser, Cola, Fanta, usw.) und nichtbranntweinhaltige (Bier, Apfelwein) verkauft werden. Alkoholische Getränke werden nur an Personen verkauft, die sich ausweisen können und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
1.2.2 Getränkemitnahme
Die Mitnahme von nicht alkoholischen Getränken ist gestattet. Alkoholische Getränke jeder Art dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden. Wenn dies dennoch geschieht, so wird er eingesammelt und die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gelände zu verweisen.
1.3 Rauschmittel
Das Mitbringen, Konsumieren und Verkaufen illegaler Rauschmittel ist verboten. Jeder entdeckte Versuch des Dealens wird bei der Polizei angezeigt.
1.4 Shishas
Das Mitbringen und Rauchen von Shishas auf dem Festivalgelände ist verboten.
2 Gelände
Das Veranstaltungsgelände ist in den meisten Fällen eine Wiese oder ein Platz, der ansonsten anderweitig genutzt wird. Um auch in Zukunft wieder Kooperationspartner zu finden, die uns ihr Grundstück für "Bring Anna mit" zur Verfügung stellen, hinterlassen wir das Gelände nach dem Festival in ordentlichem Zustand (ohne Scherben, Müll, Feuerstelle, usw.).
2.1 Müll
Auf dem Gelände sind genügend Mülleimer aufgestellt, die zu benutzen sind.
2.2 Feuerstelle
Das Anlegen eines Lagerfeuers ist verboten. Zum Zubereiten von Mahlzeiten können Campingkocher o.ä. benutzt werden. Die Mitnahme von Grills ist nicht gestattet. Die Veranstalter stellen einen großen Schwenkgrill zum Selbstgrillen zur Verfügung. Grillkohle, "~zange und Alufolie muss jeder selbst mitbringen.
2.3 Zelten
Auf dem Gelände ist Platz zum Zelten ausgewiesen. Wer dort zelten möchte, zahlt pro Zelt einen Pfand, der zurückgegeben wird, wenn der Platz bei der Abreise ordentlich hinterlassen wird. D.\,h. von jedem wird erwartet, beim Aufräumen etwas mit zu helfen. (Pfandrückgabe ist jeweils morgens zwischen 10:30 und 12:00 Uhr.) Zwischen den Zelten muss genügend Platz für Zugangs- und Fluchtwege gelassen werden. Zelten ist Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Eltern vorliegt.
3 Hausrecht
Der Veranstalter hat während des Festivals (Auf- und Abbau inbegriffen) Hausrecht. Anweisungen des Veranstalters, die über die oben genannten Punkte hinausgehen, sind zu befolgen.